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Compliance

GWG Revision 2021: Verschärfte Customer Due Diligence

By 16.12.2019März 5th, 2024No Comments

GWG Revision 2021

Verschärfte Customer Due Diligence

Ende 2016 veröffentlichte die Financial Action Task Force FATF den vierten Länderbericht zur Schweiz und befand, dass die Schweiz insgesamt effektive Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei hat. Allerdings gab es auch einige Tolggen im Reinheft und entsprechende Vorschläge zur Verbesserung.

fidentity Thorsten Hau

von Thorsten Hau  Publiziert am: 16.12.2019

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In einem Follow-Up-Prozess zwischen FATF und der Schweiz wurden diese Vorschläge nun in Gesetzesform gegossen. Sie treten voraussichtlich im Laufe von 2021 als GWG-Revision in Kraft.

Der dem Parlament zur Beratung vorgelegte Entwurf enthält diverse signifikante Änderungen am Schweizer Geldwäscherei-Dispositiv.

Änderungen

  1. Verschärfung der Customer Due Diligence (CDD)
    • Verifizierung der Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen
    • Pflicht zur periodischen Überprüfung der Kundendaten und zu deren laufender Aktualisierung
  2. Ausweitung der unterstellten Personen und Geschäfte
    • Berater:innen sind neu unterstellt.
    • Die Wertgrenzen für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Edelmetall werden gesenkt.
    • Vereine mit Geldwäscherei-Risiko müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
  3. Anpassungen im Meldewesen
    • Längere Bearbeitungsfrist von 40 Tagen bei MROS. Nach Ablauf der Frist darf die Geschäftsbeziehung abgebrochen werden.
    • Ausländische Muttergesellschaften dürfen über Verdachtsmeldungen informiert werden.

Die Änderungen unter 2. sind für etablierte Finanzintermediäre eher wenig relevant. Die Änderungen unter 3. betreffen nur diejenigen Mitarbeiter, die mit Verdachtsfällen der Geldwäscherei befasst sind.

Verifizierung WB

Die Änderungen unter 1. mit Bezug zur Customer Due Diligence (CDD) sind hingegen recht einschneidend, da sie unmittelbar einen grossen Teil des operativen Geschäfts und praktisch den gesamten Kundenstamm betreffen.

Der Wortlaut des Entwurfs bezüglich Verifizierung der Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen lautet: «Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und deren Identität überprüfen […]»

Auch wenn dies heute bereits vielfach so gemacht wird, erhöhen sich die Anforderungen an die Nachweisbarkeit und Qualität der Identifikation. Der Druck, den CDD Prozess bei Firmenkunden zu automatisieren wird mit dieser Vorgabe zunehmen.

Aktualisierung

Der Wortlaut bezüglich der Pflicht zur periodischen Überprüfung lautet: «[Der Finanzintermediär] überprüft die erforderlichen Belege periodisch auf ihre Aktualität und aktualisiert sie bei Bedarf.»

Dies betrifft speziell die bei der Aufnahme der der Geschäftsbeziehung erhobenen Kundendaten. Die Überprüfung dieser Kundendaten muss neu auch ohne begründete Zweifel periodisch erfolgen.

Dies bedeutet, dass der komplette Kundenstamm regelmässig neu identifiziert werden muss, um die Daten mit den Bestandsdaten abzugleichen. Eine Vorgabe, die ohne einen vollständig digitalisierten Prozess mit hohem Aufwand verbunden ist.

Über fidentity

fidentity bietet Software zur komplett digitalisierten Durchführung der finma konformen Online Identifikation. Der Anwender erfasst ein Selfie und scannt seinen Ausweis im Browser auf seinem Handy. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) führt fidentity sämtliche Prüfungen durch, extrahiert relevante Daten und stellt diese dem Finanzintermediär ich Echtzeit zur Verfügung.
fidentity ist nach ISAE300 auditiert.

Gerne bin ich für Sie da.

René Greiss
Head of Sales and Business Development

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