FINMA-Rundschreiben 2016/7: Die wichtigsten Änderungen
Was die finma Revision 2026 für digitales Onboarding bedeutet
Die geplante Revision des FINMA-Rundschreibens 2016/7 bringt mehr Klarheit für digitale Identifikations- und Signaturprozesse. Neue technische Optionen, klarere Regeln zur Wohnsitzprüfung und explizite Vorgaben für eID und QES schaffen Handlungsspielraum – aber auch neue Pflichten. Besonders relevant für Banken, Finanzintermediäre und Anbieter digitaler Onboarding-Lösungen.
Für wen sind die Änderungen relevant?
Die Änderungen betreffen insbesondere:
- Banken und Finanzintermediäre
- Anbieter von digitalen Onboarding- und KYC-Prozessen
- Organisationen, die qualifizierte elektronische Signaturen (QES) einsetzen
- Teams, die eID-basierte Identifikation evaluieren oder vorbereiten
Kurz: alle, die Identifikation und Vertragsabschluss vollständig digital abbilden wollen.
Was ändert sich konkret?
Mehr technologische Freiheit
Neben der MRZ sind künftig auch QR-Codes für die Identifikation zulässig. Das öffnet den Weg für modernere, nutzerfreundlichere Prozesse.
Wohnsitz wird Pflicht – bei QES und eID
Die Wohnsitzbestätigung wird klar geregelt und verbindlich. Zulässig sind u. a. Utility Bills, Postzustellung, Registerabgleiche oder Geolokalisierung. Wichtig: Bei eID-Verfahren ist kein Selfie nötig, die Wohnsitzprüfung hingegen zwingend.
QES auch für Geschäftskunden
Neu ist explizit festgehalten, dass QES auch bei Geschäftskonten eingesetzt werden darf. Das schafft Rechtssicherheit für digitale B2B-Prozesse.
Wo besteht noch Klärungsbedarf?
Für die Vernehmlassung sind zwei Punkte zentral:
- Delegierbarkeit: Der Begriff «Finanzintermediär» sollte so ausgelegt werden, dass Aufgaben technisch delegiert werden können – bei klarer Gesamtverantwortung. Das ist insbesondere für eID-Setups relevant.
- Einheitliche Einordnung: Alle Online-Identifikationsverfahren sollten als Eröffnung auf dem Korrespondenzweg gelten – nicht nur einzelne Abschnitte.
Unser Blick nach vorn: Wohnsitz als eigener Prozessschritt
Regulatorik und User Experience lassen sich verbinden, wenn der Wohnsitz als modularer Schritt gedacht wird, z. B.:
- Standardmässig via GPS-Geolokalisierung
- Ergänzend über Post-Datenbanken (CH)
- Alternativ per Upload einer Utility Bill
So bleibt der Prozess schlank und compliant.
Fazit
Die FINMA-Revision 2026 macht digitales Onboarding flexibler, aber auch strukturierter. Wer die neuen Vorgaben früh sauber umsetzt, schafft nicht nur Compliance, sondern auch bessere Nutzererlebnisse.
Fragen zur Umsetzung der FINMA-Revision?
Ob eID, Geolokalisierung oder Wohnsitzprüfung: Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Anforderungen der FINMA sauber, praxisnah und nutzerfreundlich in Ihre Onboarding-Prozesse zu integrieren.
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